Regelbarer Wasserhahn mit 1/2", 3/4", 1" Gewinde oder C-Schlauchkupplug.
Minimaler Druck an der Arbeitsstelle sollte 1 Bar nicht unterschreiten.
Abstand der Entnahmestelle von der Arbeitsstelle < 50 m.
Sollte auf der Baustelle kein adequater Wasseranschluss oder ausreichend Wasser zur Verfügung stehen, sind wir in der Lage Wasser in Tanks oder Pumpen zur Verfügung zu stellen.
Für Diamantkernbohrungen bis Ø 250 mm mindestens 230V/16A (Schuko)
Für Diamantkernbohrungen bis Ø 400 mm 400V/16A (CEE/CEKON)
Für Diamantkernbohrungen größer Ø 600 mm mindestens 400V/32A (CEE/CEKON)
Für Wandsägearbeiten 400V/32A (CEE/CEKON) mit allstromsensitiven FI (Typ B)
Für Fugenschneidarbeiten 400V/16A oder 400V/32A (CEE/CEKON)
Der Abstand von der Stromentnahmestelle bis zur Arbeitsstelle sollte 50 Meter nicht übersteigen. Sollte auf der Baustelle kein adequater Stromanschluss oder ausreichend Leistung zur Verfügung stehen, sind wir in der Lage Notstromaggregate zur Verfügung zu stellen.
Bis zu einer Arbeitshöhe von 2,50 m haben wir standardmäßig alle erforderlichen Arbeitsebenen mit dabei. Ab einer Arbeitshöhe von 2,50 m müssen bauseits geeignete Gerüste oder Arbeitsebenen bereitgestellt werden.
Sollten bauseits keine Arbeitsgerüste vorhanden sein, sind wir in der Lage eigene Arbeitsgerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 5,00 m zur Verfügung zu stellen.
Diamantbohr- und Schneidarbeiten greifen in die Statik eines Gebäudes ein. Daher muss der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten eine fach- und sachkundige Begutachtung der Arbeiten durch einen Statiker veranlassen. Der Statiker gibt die Arbeiten frei und ordnet gegebenenfalls zusätzliche Abfangungsmaßnahmen an.
Der Auftraggeber muss den Arbeitsbereich in dem die Bohr- und Schneidarbeiten erfolgen im Vorfeld auf vorhandene Versorgungsleitungen und Kabel überprüfen (z.B. Leitungen innerhalb der Wand, unterhalb von Putz oder Estrich). Befinden sich im Arbeitsbereich Kabel und Leitungen, so müssen diese vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber verlegt oder freigeschaltet werden.
Die Bohrpunkte und Sägeschnitte müssen durch denn Auftraggeber angezeichnet werden. Bei Kernlochbohrungen muss der Mittelpunkt angezeichnet werden und informativ der zu bohrende Durchmesser. Bei Sägeschnitten der Anfangs- und Endpunkt jedes Einzelschnitts.