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Häufig gestellte Fragen

Welche Wasseranschlüsse werden für die Arbeiten benötigt?
  • Regelbarer Wasserhahn mit 1/2", 3/4", 1" Gewinde oder C-Schlauchkupplug.
  • Minimaler Druck an der Arbeitsstelle sollte 1 Bar nicht unterschreiten.
  • Abstand der Entnahmestelle von der Arbeitsstelle < 50 m.
  • Sollte auf der Baustelle kein adequater Wasseranschluss oder ausreichend Wasser zur Verfügung stehen, sind wir in der Lage Wasser in Tanks oder Pumpen zur Verfügung zu stellen.
    Welche Stromanschlüsse werden für die Arbeiten benötigt?
  • Für Diamantkernbohrungen bis Ø 250 mm mindestens 230V/16A (Schuko)
  • Für Diamantkernbohrungen bis Ø 400 mm 400V/16A (CEE/CEKON)
  • Für Diamantkernbohrungen größer Ø 600 mm mindestens 400V/32A (CEE/CEKON)
  • Für Wandsägearbeiten 400V/32A (CEE/CEKON) mit allstromsensitiven FI (Typ B)
  • Für Fugenschneidarbeiten 400V/16A oder 400V/32A (CEE/CEKON)
  • Der Abstand von der Stromentnahmestelle bis zur Arbeitsstelle sollte 50 Meter nicht übersteigen. Sollte auf der Baustelle kein adequater Stromanschluss oder ausreichend Leistung zur Verfügung stehen, sind wir in der Lage Notstromaggregate zur Verfügung zu stellen.
    Ab welcher Arbeitshöhe werden Gerüste benötigt?
    Bis zu einer Arbeitshöhe von 2,50 m haben wir standardmäßig alle erforderlichen Arbeitsebenen mit dabei. Ab einer Arbeitshöhe von 2,50 m müssen bauseits geeignete Gerüste oder Arbeitsebenen bereitgestellt werden.
    Sollten bauseits keine Arbeitsgerüste vorhanden sein, sind wir in der Lage eigene Arbeitsgerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 5,00 m zur Verfügung zu stellen.
    Mieten von Bau- und Spezialmaschinen
    Benötigen Sie Hubsteiger, Krane oder andere Maschinen, können Sie diese direkt bei uns anmieten.
    Wird vor Beginn der Arbeiten eine statische Freigabe benötigt?
    Diamantbohr- und Schneidarbeiten greifen in die Statik eines Gebäudes ein. Daher muss der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten eine fach- und sachkundige Begutachtung der Arbeiten durch einen Statiker veranlassen. Der Statiker gibt die Arbeiten frei und ordnet gegebenenfalls zusätzliche Abfangungsmaßnahmen an.
    Was ist mit Stromkabel und Versorgungsleitungen im Bereich der Betonbohr- und Schneidarbeiten?
    Der Auftraggeber muss den Arbeitsbereich in dem die Bohr- und Schneidarbeiten erfolgen im Vorfeld auf vorhandene Versorgungsleitungen und Kabel überprüfen (z.B. Leitungen innerhalb der Wand, unterhalb von Putz oder Estrich). Befinden sich im Arbeitsbereich Kabel und Leitungen, so müssen diese vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber verlegt oder freigeschaltet werden.
    Wer zeichnet die Bohrpunkte und die Lage der Sägeschnitte an?
    Die Bohrpunkte und Sägeschnitte müssen durch denn Auftraggeber angezeichnet werden. Bei Kernlochbohrungen muss der Mittelpunkt angezeichnet werden und informativ der zu bohrende Durchmesser. Bei Sägeschnitten der Anfangs- und Endpunkt jedes Einzelschnitts.
    Besteht die Möglichkeit das Bohr- und Schneidwasser abzusaugen?
    Wir haben die Möglichkeit das Bohr- und Schneidwasser mit Industriesaugern aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
    Was geschieht mir den Säge- und Bohrabfällen?
    In der Regel führen wir die Abfälle einem Recyclingprozess zu. Bei Abfällen, bei denen das nicht möglich ist, werden wir diese fachgerecht entsorgen.